Welche Lizenz passt zu mir?

Um einmotorige Kleinflugzeuge fliegen zu dürfen, benötigt man eine Lizenz. Die drei wichtigsten Lizenzen werde hier beschrieben.

Pilotenlizenzen und ihre Eigenschaften

Beschreibung

Antwort

Was darf ich fliegen?
UL-Flugzeuge bis 600 kg maximales Abfluggewicht

Personen an Bord

2 (inkl. Pilot)

Gültigkeit der Lizenz

nationale Lizenz, unbefristet

Ausbildungsbeginn Mindestalter

16 Jahre

Anzahl Theoriestunden (45 Minuten)

60

Praxisstunden (Blockzeit)

30, davon 5 im Alleinflug

Medical

Fliegerärztliche Untersuchung LAPL

Flugfunk

wird mit ausgebildet, berechtigt jedoch nur zur Teilnahme am Flugfunk im unkontrolliertem Luftraum
Flugfunksprechzeugnis BZF II oder I wird empfohlen

Scheinerhalt

12 h + 12 Landungen innerhalb den letzten 24 Monaten
zzgl. 1 Stunde Übungsflug mit Fluglehrer

zusätzliche Berechtigungen

Passagierflugberechtigung, Schleppberechtigung, Lehrberechtigung

Sonstiges

-

Beschreibung

Antwort

Was darf ich fliegen?
einmotorige Kolbenflugzeuge bis 2 t Abfluggewicht

Personen an Bord

4 (inkl. Pilot)

Gültigkeit der Lizenz

nur in Europa anerkannt (EASA-FCL)

Ausbildungsbeginn Mindestalter

17 Jahre

Anzahl Theoriestunden (45 Minuten)

85

Praxisstunden (Blockzeit)

30, davon 5 im Alleinflug

Medical

Fliegerärztliche Untersuchung LAPL

Flugfunk

Flugfunksprechzeugnis BZF II oder I*

Scheinerhalt

12 h + 12 Landungen innerhalb den letzten 24 Monaten
zzgl. 1 Stunde Übungsflug mit Fluglehrer

zusätzliche Berechtigungen

Nachtflug, Kunstflug, Upgrade zum PPL(A)

Sonstiges

ZÜP - Nachweis im Sinne des §24 LuftVZO
Auszug aus dem Verkherszentralregister

Beschreibung

Antwort

Was darf ich fliegen?
einmotorige Kolbenflugzeuge
(keine Gewichtsbegrezung)

Personen an Bord

keine Begrenzung (gem. Zulassung Flugzeug)

Gültigkeit der Lizenz

weltweit (evtl. mit Auflagen)

Ausbildungsbeginn Mindestalter

17 Jahre

Anzahl Theoriestunden (45 Minuten)

100

Praxisstunden (Blockzeit)

45, davon 10 im Alleinflug, 5 Std. Allein Überlandflug

Medical

Fliegerärztliche Untersuchung Klasse 2

Flugfunk

Flugfunksprechzeugnis BZF II oder I*

Scheinerhalt

12 h + 12 Landungen innerhalb den letzten 24 Monaten zzgl. 1 Stunde Übungsflug mit Fluglehrer

zusätzliche Berechtigungen

Nachtflug, Kunstflug, Instrumentenflug, Upgrade auf Berufspilotenlizenz (CPL)

Sonstiges

ZÜP - Nachweis im Sinne des §24 LuftVZO
Auszug aus dem Verkherszentralregister