Praxisausbildung

Die praktische fliegerische Ausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden (Blockzeit) mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen. In der Gesamtflugzeit müssen mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug enthalten sein, sowie Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen, Außenlandeübungen mit Fluglehrer, mindestens zwei Überlandflüge über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer mit Zwischenlandung, eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Ultraleichtflugzeuges in besonderen Flugsituationen sowie das Verhalten in Notfällen.

 

Einweisungsflug Umfasst die Erklärung des gesamten Flugzeuges von innen und außen. Die Eigenheiten des Flugzeugtyps werden erklärt sowie die Instrumente, Steuerorgane, das Rettungsgerät, Beladung und Betankung. Der Flug dient dazu den Flugschüler an das Fliegen heranzuführen und ihn mit der Umgebung des Flugplatzes aus der Luft vertraut zu machen.
Grundausbildung bis zum Alleinflug Starts und Landungen mit und ohne Landehilfen in der Platzrunde, auch an anderen Flugplätzen, Horizontal-, Steig-, Sink- und Kurvenflug, halten der Flughöhe und des Kurses, Überziehen und Abkippen, Beendigung des überzogenen Flugzustandes.
Überlandflüge Navigatorische Flugvorbereitung, Streckenflüge mit mehr als 200 km Streckenlänge, Zwischenlandung, Nutzung navigatorischer Hilfsmittel.
Ziel- und Notlandeübungen Punktgenaue Ziellandung mit und ohne Motorleistung. Außenlandung mit Fluglehrer.
Verhalten in besonderen Fällen Kritische Flugzustände werden mit dem Fluglehrer durchgesprochen und dann gemeinsam erflogen. Es erfolgt auch eine Gefahreneinweisung.