Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ausbildung

Die Ausbildung wird nach Maßgabe der gesetzlichen Erfordernissen und entsprechenden Verordnungen in Theorie und Praxis vermittelt. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule. Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen Fluglehrern / Flugleitern geleitet.

 

2. Pflichten des Flugschülers

Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen. Sollte der Teilnehmer diese Regeln, Anordnungen und Einzelanweisungen nicht unverzüglich nachgekommen sein, kann der Kursteilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Stellt ein Fluglehrer fest, dass ein Teilnehmer physisch oder psychisch nicht zum Fliegen geeignet ist, kann er diesen vom weiteren Verlauf des Kurses ausschließen. Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen erfolgt im Regelfall ein sofortiger Ausschluss. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in einem solchen Fall nicht.

 

3. Eignungsvoraussetzungen zur Teilnahme

Geistige und körperliche Eignung sowie Gesundheit sind Voraussetzung für die Ausbildung, diese sind durch entsprechendes Medical nachzuweisen. Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 16 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

 

4. Ausbildungsmaterial der Flugschule und Haftung des Schülers

Der Flugschüler verpflichtet sich, die von der Flugschule in Anspruch genommenen Flugzeuge sowie Ausbildungsgegenstände sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Instandsetzung bzw. Neubeschaffung berechnet. Die Ausbildungsgegenstände verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur mit schriftlicher Bestätigung des betreuenden Fluglehrers oder Ausbildungsleiters der Flugschule mitgenommen werden. Für die von der Flugschule eingesetzten Fluggeräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind vollkaskoversichert mit einer SB von 2.500 €. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind diese vom Schüler zu tragen. Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.

 

5. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zum Kurs/Ausbildung kann schriftlich per Postbrief oder per E-Mail, erfolgen. Mit der Anmeldung wird die Teil-/Zahlung des gebuchten Kurses fällig. Mit Eingang der Zahlung kommt es zum Vertragsabschluss und es kann eine Platzreservierung im Kurs erfolgen. Die Anmeldung wird in der Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. Kann die Flugschule einen Antragsteller nicht annehmen, so wird der gesamte eingezahlte Betrag zurückerstattet. Zahlungen erfolgen nur in Euro. Wird das Kursprogramm der Flugschule nach Beginn des Kurses während eines Zeitraumes von 12 Monaten vom Schüler nicht in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch auf Weiterschulung und das Ausbildungsverhältnis erlischt. Eine Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen / Gebühren ist nicht möglich. Dies gilt nicht, wenn der Schüler eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit der Flugschule getroffen hat.

 

6. Kursgebühren

Die Kurs- bzw. Ausbildungsgebühren sowie Chartergebühren richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Scheidet ein Kursteilnehmer aus eigenen Gründen während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr oder bereits geleisteter Zahlungen für zusätzliche Ausbildungs- / Charterkosten. Nach dem Kursabschluss werden Kurswiederholungen und Nachschulungen pro Flug extra berechnet.

 

7. Kündigung durch den Flugschüler

Der Ausbildungsvertrag und die Anmeldung können bis 14 Tage vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per e Mail gekündigt werden. Erscheint der Schüler ohne Angabe von Gründen nicht zum Kurs, wird das als Kündigung betrachtet und die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten. Dies gilt nicht, wenn der Flugschüler sein Fehlen nachweislich nicht zu vertreten hat und schriftlich die Fortsetzung der Ausbildung bestätigt.

 

8. Kündigung durch die Flugschule

Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn: der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen.

 

9. Versicherung des Flugschülers

Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs bzw. an der Ausbildung teil. Scheidet ein Schüler ohne schuldhaftes Zutun der Flugschule während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Dem Schüler wird empfohlen, eine Unfall-, Bergungskosten- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren.

 

10. Haftung der Flugschule

Die Flugschule haftet nach Maßgabe der Vorschriften des Luftverkehrsrechts, im Übrigen nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter und Beauftragte zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

 

11. Termine

Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den praktischen und theoretischen Unterricht fest. Sie ist bemüht die vereinbarten Termine einzuhalten, kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf wegen wetterbedingten oder technischen Gründen nicht garantieren. Darüber hinaus sind behördliche und sonstige Auflagen zu beachten, die das Einhalten von Terminen erschwerten oder unmöglich machen.

 

12. Ort und Wetterverhältnisse

Die Flugschule ist verpflichtet im Rahmen der ihnen gegebenen Möglichkeiten den Flugschüler rechtzeitig über die Abweichungen zu informieren. Der Flugschule bleibt es durch den Fluglehrer überlassen, den Ort der Ausführung des praktischen Unterrichts unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse und der technischen Bedingungen zu bestimmen. Entsprechende Abweichungen von den vorherigen Ankündigungen bleiben vorbehalten. Sollte es wetterbedingt oder aus behördlichen oder technischen Gründen während der Schulung zu Terminverschiebungen kommen und ist die Flugschule ihrer Informationspflicht rechtzeitig nachgekommen, ergeben sich daraus weder ein besonderes Kündigungs- oder Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler. Es ist in dem Falle zu einem anderen Termin innerhalb von 12 Monaten weiter zu schulen. Der Flugschüler ist dazu verpflichtet, mit dem zugewiesenen Fluglehrer vor jeder praktischen Schulung telefonisch Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob bei der aktuellen Wettersituation die Schulung stattfinden kann oder nicht.