Flugfunkausbildung

Die Funkzeugnisse BZF und AZF

Wer am Flugfunk teilnehmen will benötigt eine entsprechende Ausbildung.

Das Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst, umgangssprachlich auch Funkzeugnis oder Funksprechzeugnis genannt,  benötigen Sie, sobald Sie verantwortlich ein Flugzeug fliegen wollen. Die Funkausbildung ist nicht Bestandteil der normalen Pilotenausbildung, sondern muss separat erfolgen.

Einen kurzen Überblick auf die einzelnen Flugfunklizenzen finden Sie unten.

Allgemein

Wer in Deutschland am Flugfunksprechverkehr teilnehmen möchte muss ein Flugfunkzeugnis erworben haben.

Man unterscheidet:

  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF)
  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I)
  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II)

Besonderheiten UL-Lizenz:

Ausgenommen von der Verpflichtung vor Flugfunkzeugnissen ist das Führen von Ultraleichtflugzeugen,
sofern diese an unkontrollierten Flugplätzen betrieben werden und nicht in freigabepflichtige Lufträume einfliegen.
Für diesen Fall reicht das “UL-Fach” Flugfunk, welches Bestandteil der theoretischen Ausbildung ist.
Sollen UL-Flugzeuge ohne Einschränkung betreiben werden, empfiehlt sich auch hier der Erwerb eines BZF.

BZF

Das BZF ist zur Ausübung des Funkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) notwendig.

Das BZF I berechtigt zur Durchführung des Flugfunks auf Deutsch und Englisch, das BZF II berechtigt zur Durchführung des Flugfunks auf Deutsch.

Das BZF I ist erforderlich für Flüge im Ausland und im Luftraum C über FL100.

BZF E

Das BZF E berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in englischer Sprache.

AZF

Das AZF berechtigt u.a. den Sprechfunkverkehr bei Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR) und nach Sichtflugregeln (VFR) auszuüben.

Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis berechtigt den Inhaber zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Es gilt weltweit. Natürlich berechtigt es auch zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug. Im Sichtflug darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf deutsch erfolgen. Im Zuge der Berufspilotenausbildung (CPL) ist der Erwerb des AZF vorgeschrieben. Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF) berechtigt zur Durchführung des Funks im Instrumentenflug (IFR) und ist daher meist Vorstufe für die Erlangung eines Berufspilotenscheins (CPL und ATPL). Das auf den Sichtflug (VFR) beschränkte Sprechfunkzeugnis BZF ist im AZF enthalten.

AZF E

Das AZF E berechtigt den Inhaber zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumenten- und nach Sichtflugregeln in englischer Sprache.